"Bezogen auf Traumatisierungen innerhalb unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens sind die Begriffe 'krank' und 'gesund' (…) problematisch. Die Reaktion auf ein Trauma ist ja eine sehr gesunde Reaktion auf kranke Zustände…"
Ellen Spangenberg: Dem Leben wieder trauen. Traumaheilung nach sexueller Gewalt. Düsseldorf 2008, S.48
Unsere Beratungsangebote, die im Folgenden ausführlich dargestellt werden, erfüllen die Qualitätsempfehlungen des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufs (bff), siehe www.bv-bff.de.
Der Erstkontakt erfolgt meist über das Telefon. Anfragen werden während der Bürozeiten montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr persönlich entgegengenommen, es sei denn, die Mitarbeiterinnen sind durch auswärtige Termine verhindert.
Das Büro ist auch nachmittags häufig, aber nicht zu festen Zeiten besetzt – versuchen Sie es einfach.
Unsere garantierte telefonische Sprechzeit ist montags von 9 bis 11 Uhr.
Sollte keine Mitarbeiterin persönlich erreichbar sein, läuft der Anrufbeantworter. Nachrichten werden täglich abgehört. Auf Wunsch rufen wir zurück – so bald wie möglich oder zu einem angegebenen Zeitpunkt.
Sollten Sie einen Rückruf wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer deutlich anzugeben sowie gegebenenfalls einen Zeitraum, in dem Sie gut zu erreichen sind.
Im telefonischen Erstgespräch geht es vor allem darum, die Situation der Betroffenen zu erfassen, den (weiteren) Handlungsbedarf abzuklären und gegebenenfalls das weitere, gemeinsame Vorgehen abzusprechen. Häufig fragen Anruferinnen nach weiter vermittelnden Informationen z.B. nach Anwältinnen, Ärztinnen, speziellen Beratungsangeboten oder sonstigen Institutionen. Gelegentlich werden Erstkontakte durch Bezugspersonen (Verwandte, Freundin oder Freund, Lehrerin oder Lehrer, Kollegin oder Kollegen u.a.) vermittelt.
Die Beratungsthemen umfassen zum einen direkte Gewalterfahrungen – unabhängig davon, wann sie stattgefunden haben – wie z.B.
Mehr zu den einzelnen Themen auf der Seite Infos und Tipps.
… aber auch mit folgenden Themen wenden sich Frauen an uns:
Wenn Sie das Angebot persönlicher Beratung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder nutzen Sie unser Angebot einer
offenen Sprechstunde - Beratung ohne Voranmeldung
jeden Dienstag von 16 bis 18 Uhr.
Das Büro des Frauennotruf Langenhagen befindet sich in zentraler Lage in Langenhagen. Die genaue Lage auf dem Stadtplan sowie die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel können Sie der Kontaktseite entnehmen.
Der Zugang zu unseren Räumen ist barrierefrei.
Art und Umfang der Beratung richtet sich nach dem Bedarf der Ratsuchenden und wird im Erstgespräch abgesprochen. Erstgespräche sind grundsätzlich kostenfrei, für weitere Gespräche fällt in der Regel eine geringe Kostenbeteiligung an (2,50 € bis 12,- € pro Sitzung, nach Selbsteinschätzung).
Beratungen im Rahmen von BISS sowie Beratungen nach § 16 Abs. 2 SGB II sind kostenfrei – mehr dazu unten.
Folgende Möglichkeiten bieten wir an:
Krisenintervention meint die Beratung in akuten Notsituationen. Sie können damit rechnen, innerhalb von 2-3 Tagen einen Termin zu bekommen. Häufig geht es hierbei um die persönliche Sicherheit der Betroffenen und gegebenenfalls ihrer Kinder. In scheinbar ausweglosen und von den Betroffenen als hoffnungslos überfordernd erlebten Situationen ist es hilfreich und wichtig, die Probleme mit Blick „von außen“ zu strukturieren. Dies führt zu der notwendigen Stabilisierung und Beruhigung, um weitere Schritte zu gehen.
In längeren Beratungsprozessen geht es meist darum, erlebte Gewalt aufzuarbeiten – z.B. wenn die Entscheidung ansteht, Anzeige gegen den Täter zu erstatten, sich vielleicht vom Partner zu trennen o.ä. Begleitend ist bei vielen unserer Klientinnen die Sorge, dass ihnen etwas Ähnliches wieder passieren könnte.
Wir arbeiten je nach Bedarf auch mit psycho- (z.B. trauma-)therapeutischen Methoden. Ein Ergebnis der Beratung kann die Bereitschaft sein, sich auf einen längeren Therapieprozess einzulassen, wenn dies notwendig erscheint.
...können wir aus Kapazitätsgründen nur in Ausnahmefällen anbieten. Wir unterstützen unsere Klientinnen aber bei der Suche einer Therapeutin und bieten ihnen die Möglichkeit, die Wartezeit bis zum Therapiebeginn mit Gesprächen bei uns zu überbrücken.
Mit dem Kontaktformular können Sie per mail Kontakt mit uns aufnehmen. Wir beantworten auch Anfragen auf diesem Wege, weisen Sie aber darauf hin, dass die Daten nicht gesondert gesichert sind. Für eine gesicherte E-Mail- oder online-Beratung empfehlen wir Ihnen:
Nicht erwerbstätigen Menschen, die vom Jobcenter betreut werden, steht nach § 16 Abs. 2 SGB II psychosoziale Beratung zu, sofern ein entsprechendes Hemmnis der Erwerbstätigkeit entgegensteht. Die Ansprechpartnerinnen und Fallmanagerinnen der Jobcenter legen Listen mit in Frage kommenden Beratungsstellen vor, aus denen die Klientinnen sich die ihnen passend erscheinende auswählen können. Die Beratung ist kostenfrei.
Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Region Hannover/ ARGE bietet der Frauennotruf Langenhagen gewaltbetroffenen Frauen entsprechende Beratung im Umfang von bis zu 13 Stunden an. Im Rahmen der Vereinbarung sind wir verpflichtet, die Inanspruchnahme sowie grob umrissen die Ziele der einzelnen Beratungsprozesse an das Jobcenter zurückzumelden. Beratungsinhalte werden nicht weiter gegeben.
Das Land Niedersachsen fördert seit 1.1.2006 flächendeckend in allen Polizeiinspektionen Beratungsstellen für Erstintervention und Beratung bei häuslicher Gewalt. Für die Region Hannover hat der BISSVerbund Region Hannover übernommen, eine Kooperation der AWO Region Hannover, der Donna-Clara-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen (Laatzen) und des Frauennotrufs Langenhagen.
Der Frauennotruf Langenhagen ist zuständig für die Polizeikommissariate Langenhagen, Großburgwedel und Mellendorf.
Gemäß den Vorgaben des Landes umfasst die Beratung:
Es erfolgt keine Rückmeldung an die Polizei. Auch für die BISS-Beratungen gelten selbstverständlich die Grundsätze der Notrufarbeit.
An jedem ersten Donnerstag im Monat bieten wir eine Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin an, die seit 9 Jahren ehrenamtlich beim Frauennotruf engagiert ist und schwerpunktmäßig zu Familien- und Strafrecht arbeitet.
Die Beratung ist halbstündig und findet zwischen 16.45 und 18.15 Uhr statt.
Eine telefonische Voranmeldung ist unbedingt erforderlich. Der Kostenbeitrag beträgt 20,- €.
Es handelt sich hierbei um ein für die Klientinnen jeweils einmaliges Angebot. Sollten Sie die Anwältin außerhalb dieser Beratung weiter in Anspruch nehmen wollen, fallen die üblichen Anwaltsgebühren an.
Frauen mit Migrationshintergrund bekommen Unterstützung und Bestärkung beim Frauennotruf entweder durch muttersprachliche Beratung (Bulgarisch, Englisch und Russisch) oder mit Unterstützung von unseren ehernamtlichen Kolleginnen als Übersetzerinnen (Afghanisch, Arabisch, Kurdisch, Philippinisch, Persisch und Türkisch).
Im Bedarfsfall organisieren wir externe Sprachvermittlerinnen.
Wir unterstützen Frauen bei der Entscheidung, ob sie gegen den Täter Anzeige erstatten wollen. Ist dies der Fall, so bereiten wir sie – auf Wunsch in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin – auf das Verfahren vor:
Darüber hinaus führen wir Zeuginnenbegleitung bei Zivil- und Strafverfahren durch.
Etwa zweimal im Jahr bieten wir angeleitete Selbsthilfegruppen für Frauen in Trennungssituationen an.
Angesprochen sind sowohl Frauen, die vor einer Trennung von ihrem Partner stehen als auch solche, die eine Trennung bereits hinter sich haben. An zehn Abenden trifft sich die Gruppe unter Anleitung von zwei Notruf-Mitarbeiterinnen in den Räumen des Frauennotrufs. Die Teilnehmerinnen haben hier die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und Unterstützung bei den vielfältigen, insbesondere emotionalen Problemen zu bekommen, die mit einer Trennung verbunden sind.
Für die Teilnahme an der Gruppe ist eine Anmeldung sowie ein persönliches Vorgespräch erforderlich.
Die Teilnahme ist kostenlos – wir freuen uns über Spenden.