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Informationen zu Gewalt gegen Frauen

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Informationen zu Gewalt gegen Frauen

Häusliche Gewalt

Der Begriff „häusliche Gewalt“ ist dem englischen „domestic violence“ entlehnt und hat in Deutschland bis heute keine verbindliche, einheitliche Definition (weshalb beispielsweise immer noch bundesweit vergleichbare spezifische Angaben zum Vorkommen von häuslicher Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik fehlen). Aufgrund der internationalen Akzeptanz des englischen Begriffs setzte sich diese Bezeichnung gegen präzisere, synonyme Bezeichnungen – „Gewalt im sozialen Nahraum“, „Männergewalt in der Familie“ - durch, obwohl er seinen Gegenstand nur unzureichend, sogar missverständlich bezeichnet und deshalb immer wieder kritisiert wurde.

Das Berliner Interventionsprojekt (BIG) definiert den Begriff dahingehend, dass häusliche Gewalt (unabhängig vom Tatort / auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Erwachsenen bezeichnet, die

Nicht genannt ist, dass häusliche Gewalt mit ökonomischer, sozialer und psychischer Gewalt auch Formen umfasst, die strafrechtlich (noch) nicht relevant sind. Die geschlechtsneutrale Formulierung entspricht der des Gewaltschutzgesetzes, verdeckt aber, dass es sich bei häuslicher Gewalt überwiegend um Gewalt von Männern gegen Frauen handelt (bei ca. 85% männlichen Tätern, 15% weiblichen Opfern).

Die französische Psychoanalytikerin Marie-France Hirigoyen wählt den Begriff „Gewalt in Partnerschaften“, um die zentrale Bedeutung von zwischenmenschlicher Nähe und Intimität für das Entstehen und den Verlauf häuslicher Gewalt zu kennzeichnen.

Grundsätzlich umfasst häusliche Gewalt als Gewalt in der Partnerschaft körperliche, sexuelle, psychische, ökonomische und soziale Gewalt.  Eine gewisse Sonderstellung nimmt Stalking (Nachstellung) ein.

Eine Aufzählung der Gewaltformen muss jedoch immer im Auge behalten, dass es sich hierbei um eine systematische Abstraktion handelt. Faktisch kommen in jedem Einzelfall unterschiedliche Formen in unterschiedlichen Schweregraden vor, die sich zu komplexen Gewaltmustern verdichten, eine spezifische Dynamik entfalten und stark fluktuieren (können). Letztlich verschränken sich in jeder Gewaltform objektive und subjektive Bezüge, anders gesagt: die einzelne Form der Gewalttätigkeit ist der momentane Ausdruck der jeweiligen, mehr oder weniger pathologischen Beziehungsthematik. So sind beispielsweise körperliche Gewalthandlungen nicht nur im Hinblick auf Verletzungsfolgen, sondern ebenso im Hinblick auf die subjektiv erlebte Bedrohlichkeit der Handlungen und psychische (bzw. auch psychosoziale) Folgeprobleme einzustufen. Nicht unwichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erkenntnis, dass betroffene Frauen generell der Gewalt, die sie durch frühere Partner erlebt haben, einen höheren Schweregrad zuweisen als der Gewalt durch aktuelle Partner (z.T. werden identische Handlungen des letzteren gar nicht als Gewalt eingestuft). Dies ist ein Reflex der hochgradigen Ambivalenz vieler Betroffener von häuslicher Gewalt in ihrem Verhältnis zum Täter.

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Formen

Folgende Formen körperlicher Gewalt sind zu unterscheiden:

  1. leichte bis mäßig schwere körperliche Übergriffe
    Wütendes Wegschubsen, leichte Ohrfeige (26%)
  1. tendenziell schwere Gewalthandlungen und/oder ernsthafte Gewaltandrohung
    schmerzhaftes Treten, Stoßen, Beißen, Kratzen, hart Anfassen; heftiges Wegschleudern, Ohrfeigen oder mit der flachen hand Schlagen; mit etwas Werfen oder Schlagen, das verletzen konnte sowie ernsthafte Drohung, die Betroffene anzugreifen, zu verletzen oder umzubringen (45%)
  1. sehr schwere bis lebensbedrohliche Gewalthandlungen
    mit Fäusten schlagen, Verprügeln oder Zusammenschlagen; Würgen und Erstickungsversuch; Verbrühen oder Brennen; Bedrohungen und Verletzungen mit Waffen (28%)

Sexuelle Gewalt umfasst:

Beleidigungen, Demütigungen durch sexuelle Anspielungen; sexuelle Nötigung - Das Erzwingen von sexuellen Handlungen (auch das Ansehen von pornografischen Filmen) durch Gewalt, Drohungen, Druck, Manipulation (Intoxikation); versuchte und vollendete Vergewaltigung.

In ihrer sekundäranalytischen Auswertung stellen Schröttle u.a. fest, dass sexuelle Gewalt in der Regel in Verbindung mit (schwerer) körperlicher Gewalt vorkommt (19,1% der Fälle gegenüber 3,7%  sexuelle Gewalt ohne körperliche Gewalt und 77,2% körperliche ohne sexuelle Gewalt).  Diese zahlenmäßige Verteilung leistet offenbar dem Problem Vorschub, dass sexuelle Gewalt sowohl in der Forschung als auch in der Praxis bisher zu wenig in den Blick gerät – obwohl faktisch sexuelle Gewalt eher in schwerer Ausprägung auftritt: Es handelt sich zu über 80% um vollendete sexuelle Handlungen, die auch diesseits der strafrechtlichen Relevanz als schwer einzustufen sind.

Psychische Gewalt  bedeutet:

Beschimpfungen, Beleidigungen, Demütigungen, Einschüchterungen und Drohungen; Isolation, extreme Eifersucht, Kontrolle,  psychisch-verbale Aggressivität und Dominanz, aber auch Gleichgültigkeit gegenüber den emotionalen Bedürfnissen der Partnerin.

Phänomen und Bedeutung der psychischen Gewalt bzw. der Verletzung der psychischen Integrität eines Menschen sind erst im Zusammenhang staatlicher Verantwortungsübernahme für die private, häusliche Gewalt als strafwürdiges Verhalten diskutiert worden.
Der im März 2008 neu eingeführte Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) trägt dem Rechnung, offenbart aber gleichzeitig, dass sich eine „objektive“, d.h. nicht kontext- (motivations-, intentions-, interpretations-)gebundene Bewertung der Kategorie „psychische Gewalt“ vor letztlich unlösbare Probleme gestellt sieht.
Wie schon Michel Foucault in „Überwachen und Strafen“ analysiert, wird gerade das scheinbare Verschwinden der Gewalt aus dem öffentlichen Raum, nämlich die Transformation der physischen Züchtigung in subtile und vielfältige Formen der Kontrolle, zur Bedingung der Möglichkeit ihrer nachhaltigsten Wirkung. Ganz Entsprechendes lässt sich im Fall von Beziehungsgewalt beobachten. (Intelligente) Täter können die „Unsichtbarkeit“ der Gewalt für ihre Zwecke nutzen, indem sie das Opfer so weit über ihre Absicht verunsichern („er hat es nicht so gemeint“, „er war gestresst…“ usw. ), bis schließlich die Verantwortungsumkehr erfolgt („ ich habe ihn provoziert“), die das Gewaltmonopol des Täters zementiert. Möglicherweise liegt hierin ein wesentliches Kriterium der Abgrenzung von „gesunder“, im Einzelfall legitimer Aggression zu gewalttätigem Verhalten.

Die aus den Befragungsergebnissen extrahierten Muster häuslicher Gewalt beinhalten ausnahmslos psychische Gewalt in mehr oder weniger starker Ausprägung. Es ist daher sehr begrüßenswert, dass neuere Forschungsbeiträge (Peichl, Hirigoyen) speziell dieses Dunkelfeld thematisieren. Gleichzeitig bahnt sich von hier aus eine weitere Verschiebung des Diskurses an, indem die klassische geschlechtsspezifische Rollenverteilung von männlichem Täter und weiblichem Opfer ins Wanken gerät.

Ökonomische Gewalt meint:

Herstellung bzw. Aufrechterhaltung von finanzieller Abhängigkeit: Verbot zu arbeiten oder aber auch Zwang zu arbeiten ohne Entscheidung über den eigenen Verdienst, Alleinentscheidung über die finanziellen und ökonomischen Ressourcen; keinen eigenständigen Zugang zu finanziellen Ressourcen bzw. das Wissen darüber zulassen.

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Die Gewaltspirale

Wie die unterschiedlichen Formen von Gewalt ineinander greifen und daraus eine spezifische Dynamik erwächst, hat als erste Leonore Walker mit dem Konzept der „Gewaltspirale“ in den 70er Jahren beschrieben. Ihr Modell des „Rads der Gewalt“ („cycle of violence“) zeigt, dass und warum es sich bei häuslicher Gewalt in der Mehrzahl der Fälle um Wiederholungsgewalt handelt. Wiederholte Gewalttaten finden nicht beliebig statt, sondern sind in ein komplexes Handlungsmuster eingebettet (heute wird auch von einer „systematischen Misshandlungsbeziehung“ gesprochen), das meist sämtliche Formen der psychischen, physischen und sexuellen Gewalt umfasst.

Gewalt in Partnerschaften entwickelt sich dabei charakteristischerweise kreislauf- oder genauer gesagt spiralförmig, indem in vielen Fällen die einzelnen, einander bedingenden Phasen im  Laufe der Zeit kürzer werden und die Gewalttätigkeit zunimmt.

1. Phase: Spannungsaufbau

Anfangs ist die Gewalt des Mannes als solche für die Frau kaum wahrnehmbar bzw. wird  von ihr verdrängt, da er sich andererseits durchaus liebevoll und aufmerksam ihr gegenüber verhält. Dass er sie kontrolliert und einengt, ihr z.B. Treffen mit Freundinnen ausredet, mag sie zunächst als Zeichen seiner Liebe werten – und passt sich dem an. Für Beleidigungen und Abwertungen wird sie Erklärungen suchen („er meint es nicht so“, „er hatte Stress bei der Arbeit“), Fehler bei sich finden („vielleicht hat er ja recht“) und versuchen, sich seinen Bedürfnissen anzupassen.
Mit Demütigungen und unvorhersehbaren aggressiven Ausbrüchen von seiner Seite beginnt für die Frau die Angst vor Misshandlungen. Sie versucht, die Kontrolle über das Geschehen zu behalten, indem sie mögliche Konflikte verhindert, für sein Wohlbefinden sorgt und seinen Forderungen entspricht.
Mit der Angst der Frau wächst das Dominanz- und Machtgefühl des Mannes. Er braucht diese Gefühle, wenn er eigene Unsicherheiten und Ängste als Kränkung seines männlichen Selbstwerts versteht. Er missbraucht seine Partnerin, um sein eigenes Selbstwertgefühl zu stabilisieren.

2. Phase: Gewalttat

Kommt es trotz (bzw. perfiderweise wegen) aller Vorsicht der Frau zu einer Gewalttat, erlebt sie diese als totalen Kontrollverlust, in (Todes-)Angst. Dementsprechend empfindet der Täter im Moment der Gewaltanwendung Erleichterung und Entlastung – von seiner eigenen Ohnmacht und Hilflosigkeit, die er „schlagartig“ an die Frau delegiert hat.

3. Phase: Reue des Täters – „honeymoon-Phase“

Unmittelbar nach der erlebten Gewalt wollen viele Frauen sich ernsthaft von ihrem Partner trennen. Der Trennungswunsch ist jedoch meist mit wachsenden Zukunftsängsten verknüpft. Zugleich zeigt sich der Täter reue- und liebevoll – er will seine Partnerin nicht verlieren. Er verhält sich jetzt so wie vielleicht zu Beginn der Beziehung, so jedenfalls wie die Frau ihn sich wünscht (wie er „eigentlich ist“) – weshalb sie seinen Beteuerungen, dass er sich ändern und „es“ nie wieder vorkommen werde, glaubt. Scheinbar sind in dieser Phase auch die Rollen vertauscht: er der Bittende, sie diejenige, die die Entscheidung für oder gegen die weitere Beziehung treffen kann.

Wenn auf dieser Grundlage, was häufig der Fall ist, die Frau sich dazu entschließt, der Partnerschaft „noch eine Chance zu geben“,  bleiben die Ursachen für das Geschehen im Dunkeln. Tatsächlich übernimmt sie die Verantwortung für die Gewalthandlung und entlastet damit den Täter. Weil dieser umgekehrt  keine Verantwortung für seine Gewalthandlung übernehmen will und muss,  kann er nicht an sich arbeiten undsich nicht ändern – selbst wenn seine Beteuerungen zunächst ernst gemeint waren. Im Gegenteil wertet er nachträglich sein reuevolles Zugehen auf die Partnerin als Schwäche, die er im weiteren Verlauf der Beziehung durch - zunächst „harmloses“ – Dominanz- und Kontrollverhalten kompensieren muss…

Die Interventions- und Beratungsarbeit im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz, aber auch die Ergebnisse der Repräsentativstudie zu Gewalt gegen Frauen verdeutlichen, dass das Walkersche Modell der Gewaltspirale nur einem von mehreren Typen oder Mustern von Gewaltbeziehung gerecht wird. Cornelia Helfferich und Barbara Kavemann haben weitere Muster herausgefiltert:

„Rasche Trennung“ – Nach der Gewalthandlung, die meist tatsächlich zum Polizeieinsatz führte, steht für die Frau fest, dass sie sich von ihrem Partner trennt. Sie fühlt sich nicht als Opfer und hat keinen Beratungs-, sondern Informationsbedarf (hinsichtlich der weiteren Schritte, rechtliche Möglichkeiten usw.)

„Neue Chance“ – Die Frau sieht in ihrem Handeln – sie hat bei der Eskalation die Polizei gerufen – und den Folgen (Platzverweis für den Mann durch die Polizei) als Signal an den Partner, dass er sich verändern muss (z.B. Entzugstherapie, Anti-Aggressionstraining, Bereitschaft zu Paarberatung) um die Beziehung zu retten.

Fortgeschrittener Trennungsprozess“ – Die Frau hat über einen längeren Zeitraum erlebt, dass er/die Beziehung sich trotz aller bisherigen Trennungsversuche und Beteuerungen nicht verändert und ist nunmehr zu einer endgültigen Trennung entschlossen.

„Ambivalente Bindung“ – die Frau will der Gewalt entkommen, ist aber durch jahrelange Beziehungsmuster an den gewalttätigen Partner gebunden (s. oben – Gewaltspirale), so dass der Gedanke einer Trennung extreme Angst und das Gefühl von Kontrollverlust auslöst.

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Die Schwierigkeit, sich zu trennen

Gewalttätige Beziehungen sind Abhängigkeitsbeziehungen, sie wachsen oft über Jahre. Ebenso wie es von außen selbstverständlich scheint, aus einer solchen Beziehung ausbrechen zu müssen, scheint es von innen unmöglich, sich daraus lösen zu können. Demütigung, Angst um sich selbst, Angst um die Kinder, Schuldgefühle, Scham, Isolation, Verlust des Selbstwertgefühls und des Realitätsbezugs, finanzielle Abhängigkeit, Hoffnung auf Veränderung, vermeintliche Zeichen von Verbesserung, Selbstbeschwichtigungen, Verantwortungsgefühl, Liebe – diese typischen Emotionen, häufig verstärkt durch entsprechende Äußerungen im sozialen Umfeld, bedingen und bestärken sich wechselseitig und binden das Opfer an den Täter.
Nicht zu unterschätzen ist die reale Gefahr, in die sich die Frau mit ihrer Trennungsabsicht begibt. Das Risiko, Opfer von Gewalt durch den (Ex-)Partner zu werden ist um ein Vielfaches erhöht!

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Quellen zum Thema "Häusliche Gewalt"

Schöttle, Monika/Müller, Ursula: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. (Hg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend, Berlin 2004) www.bmfsj.de

Marie-France Hirigoyen: „Warum tust du mir das an? Gewalt in Partnerschaften“, München 2006.

Joachim Lempert/Burkhard Oelemann: „…dann habe ich zugeschlagen“. Gewalt gegen Frauen. Auswege aus einem fatalen Kreislauf, München 1998.

Helfferich, C.(2006): Muster von Gewaltbeziehungen – ein Beitrag zur hermeneutischen Diagnostik von Gewaltbeziehungen. In: Hoffmann.J./Wondrak.I.(Hg.): Häusliche Gewalt und Tötung des Intimpartners. Frankfurt 2006

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Stalking

Der englische Begriff „stalking“ stammt aus der Jagdsprache und bezeichnet ursprünglich das Anpirschen des Jägers an seine Beute, um es zu erlegen. Im englischsprachigen Raum und seit einigen Jahren auch hierzulande wird „stalking“ aber in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet und meint das fortgesetzte Belästigen und Verfolgen eines Mitmenschen. „Psychoterror“ wäre eine mögliche Umschreibung dieses Tatbestands, aber der Jagd-Begriff ist doch viel treffender, weil er die Hartnäckigkeit des Beobachtens und Verfolgens bis zum Erreichen des gewünschten Ziels – dem Erlegen der Beute - ebenso beinhaltet wie das Machtgefälle zwischen Jäger/Täter und dem ihm mehr oder weniger ausgelieferten Opfer. Eben dies sind auch zentrale Bestandteile dessen, was heute im übertragenen Sinn unter „stalking“ verstanden wird.

Dabei ist das soziale Stalking ein äußerst komplexes und z.T. auch diffuses Verhaltensmuster, das in manchen Elementen durchaus „sozialadäquat“ erscheint, d.h. es sind gesellschaftlich als normal oder sogar erwünscht angesehene Verhaltensweisen, z.B. jemanden anrufen, jemandem ein kleines Geschenk machen…

Hier eine Liste typischer Handlungsweisen von Stalkern:

Nachstellung ist mehrheitlich Beziehungsgewalt. In ca. der Hälfte der Fälle geht dem eine Intimbeziehung voraus, wobei auch mit der Geschlechterverteilung – ca. 86% der Opfer sind Frauen – ein typisches Strukturmerkmal häuslicher Gewalt gegeben ist. Umgekehrt bedeutet Gewalt in einer Partnerbeziehung einen signifikanten Risikofaktor für Stalkinghandlungen nach der erfolgten Trennung.

Die Verläufe sind individuell sehr unterschiedlich und im vorhinein schwer abzuschätzen – ob ein Täter von seinem Opfer irgendwann wieder ablässt (um sich ein neues zu suchen), es hartnäckig weiter verfolgt und/oder dabei die Unverfrorenheit und Brutalität seiner Methoden steigert, hängt nicht zuletzt von seiner Persönlichkeitsstruktur oder auch Persönlichkeitsstörung und entsprechenden Motiven ab.
Ein Tätertyp ist der verlassene Partner, der sich für die ihm zugefügte Kränkung an seiner Expartnerin oder auch an anderen Frauen rächen und damit seinen Macht- und Besitzanspruch über die Frau durchsetzen will, ein anderer der nach außen häufig unauffällige, ja unbeholfene, zu normalen (sexuellen) Beziehungen unfähige Einzelgänger, der durch stalking sein Bedürfnis nach Intimität und Zuwendung befriedigt. Nicht selten sind auch Fälle von Liebeswahn, in denen der Täter sich auf seine eigenen Gefühle für sein Opfer fixiert und daraus seinen Anspruch ableitet, dass diese Frau ihm ebenso zugetan und daher für ihn bestimmt sei.

Weil diese Hintergründe zumindest in der Anfangsphase für die betroffene Frau in aller Regel nicht erkennbar sind, wird sie die Wut des verlassenen Ex-Partners als vorübergehend interpretieren, die „Anmache“ durch einen Verehrer vielleicht als lästig empfinden, sich aber möglicherweise nicht weiter davon beeinflussen lassen. Oft ist es die eigene Höflichkeit oder ein gewisses Mitgefühl, das sie daran hindert, ihre Ablehnung in der gebotenen Schärfe und Eindeutigkeit zu signalisieren. Letzteres wird allgemein als die oberste Regel für das richtige Verhalten von Stalking- Opfern angesehen.

Gerade bei Stalking als Fortsetzung einer (gewaltgeprägten) Intimbeziehung mit anderen Mitteln muss dieser Zusammenhang unbedingt berücksichtigt werden. Die vorausgegangene Beziehung nämlich hindert die betroffene Frau daran, sich konsequent und eindeutig ablehnend dem Täter gegenüber zu positionieren. Sie kennt ihn und kann einschätzen, welches Verhalten eventuell eskalierend wirken könnte.

Wenn das Verhalten jedoch nicht abklingt, sondern sich womöglich Gegenteil steigert und z.B. eine dahinter stehende Obsession spürbar wird, ist es für eine angemessene Reaktion meist schon zu spät – der Täter wird ein „Nein“ seines Opfers nicht mehr wahrnehmen bzw. in seinem Sinn in ein „Ja“ umdeuten. An diesem Punkt beginnt das Leben vieler betroffener Frauen sich durch das Gefühl des ständigen Verfolgt- und Ausgeliefertseins zunehmend zu verändern. Sie meiden Freizeitaktivitäten und Orte, an denen der Stalker ihnen auflauern könnte, fühlen sich nicht einmal mehr in den eigenen vier Wänden sicher und geborgen, entwickeln Konzentrations- und Schlafstörungen sowie andere psychische Symptome bis hin zu manifesten Depressionen, Angst- oder Panikstörungen mit den typischen begleitenden körperlichen Beschwerden, Arbeitsunfähigkeit usw. 
Gelegentlich erscheint ein Wohnortwechsel oder gar die Annahme einer neuen Identität als einzig möglicher Ausweg aus der Belastungs- und Gefahrensituation.

Diese schweren Fälle von Stalking erfasst der 2007 in Kraft getretene § 238 StGB „Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen“. Ein Straftatbestand wird jedoch nur dann bejaht, wenn der Täter „beharrlich“ vorgeht und die Lebensgestaltung des Opfers durch das Stalking „schwerwiegend beeinträchtigt“ wird. In „leichteren“ Fällen besteht die Möglichkeit, eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen oder auch Strafanzeige wegen einzelner strafbarer Handlungen zu erstatten – Beispiele:

In jedem Fall ist Betroffenen anzuraten, sich professionelle Unterstützung zu suchen und sich über ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren.

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Das Gewaltschutzgesetz

Mit dem 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz sowie den Aktionsplänen gegen häusliche Gewalt von Bundes- und Landesregierungen  ist häusliche Gewalt aus der Tabuzone von Privatangelegenheit und Familienstreitigkeit herausgeholt worden. In Niedersachsen hat die Landesregierung im Sommer 2006 einen zweiten Aktionsplan beschlossen, der den ersten von 2001 ergänzt.

Das Gewaltschutzgesetz

- Was wird wie beantragt und geregelt? -

Das Gesetz bietet zivilrechtliche Hilfeleistungen, d.h. die von häuslicher Gewalt durch ihren (Ex-)Partner betroffene Frau kann einen entsprechenden Antrag an das Familiengericht stellen.

  • Sie kann dies persönlich (bei der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Gerichts) oder über eine Rechtsanwältin tun.

(Frauen aus der nördlichen Region Hannover unterstützen wir gerne bei der Antragstellung – Formulare sind vorrätig.)

  • Die Kosten werden dem Antragsgegner auferlegt. Ist der nicht zur Zahlung in der Lage, geht die Rechnung an die Frau.
  • Hat die Frau kein oder nur ein geringes Einkommen, kann sie gleichzeitig  mit dem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz Verfahrenskostenhilfe beantragen – die Gerichts- und Anwaltkosten übernimmt der Staat. Hat die Frau eigenes Einkommen, sollte sie sich über die möglicherweise auf sie zukommenden Kosten beraten lassen.
  •  Ein wesentlicher Vorteil des zivilrechtlichen Weges ist, dass das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung beschließen kann. Das heißt: Der Antrag wird sofort bearbeitet und es kann zu einem Beschluss ohne Anhörung des Beschuldigten kommen. Es ist daher wichtig, den Antrag ausführlich zu begründen, da er zusammen mit der eidesstattlichen Versicherung der Frau die Grundlage des Beschlusses bildet. 
  • Wenn vorhanden: polizeiliche Strafanzeige, ärztliche Atteste und Zeugenaussagen beifügen!
  • Bei Vorliegen von häuslicher Gewalt gegen sie und/oder ihre Kinder kann die Frau die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung, d.h. das alleinige Nutzungsrecht für ein halbes Jahr beantragen. In Einzelfällen reicht auch die Androhung von Gewalt aus.
  • Des weiteren kann das Gericht Schutzanordnungen verfügen, die an die individuellen Erfordernisse angepasst werden. So kann es dem Mann beispielsweise untersagt werden,
    • sich der Wohnung, dem Arbeitsplatz und anderen Orten zu nähern, an denen die Frau sich regelmäßig aufhält,
    • Kontakt mit ihr aufzunehmen
    • sich in einem bestimmten Umkreis der Frau aufzuhalten („Bannmeile“).
  • Derartige Schutzanordnungen greifen auch in Fällen des sog. „Stalking“, d.h. der unzumutbaren Belästigung durch Nachstellung, auch per Telefon, SMS oder Internet.
  • Verstöße gegen die Anordnungen sind – unabhängig von der Absicht des Mannes - strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes wurde auch in Niedersachsen von wichtigen Maßnahmen begleitet, die eine optimale Umsetzung gewährleisten sollen:

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Wege aus der Gewalt – die Interventionskette


Mit einer speziellen, in Abstimmung auch mit den Frauenberatungsstellen und -notrufen entwickelten „Handreichung“ werden Polizeibeamtinnen und -beamte für die Einsätze bei häuslicher Gewalt geschult.

Sie vernehmen Täter und Opfer getrennt und nehmen  Strafanzeige und Beweisermittlungen auf.  Unabhängig vom Willen der Frau kann die Polizei den Gewalttäter für sieben, bei entsprechender Gefahrenprognose auch für bis zu 14 Tage aus der Wohnung verweisen. Ist er alkoholisiert, wird er vorübergehend in Gewahrsam genommen. Bei einem Platzverweis  muss er die Wohnungsschlüssel der Frau oder der Polizei übergeben und bekommt bei Bedarf eine Liste mit Übernachtungsmöglichkeiten.
Die Polizei ist gehalten, beim Einsatz die Geschädigte darauf hinzuweisen, dass eine Beratungsstelle benachrichtigt wird, die sich mit ihr zeitnah in Verbindung setzen wird. Die Dauer des Platzverweises soll der betroffenen Frau die Möglichkeit geben, notwendige Entscheidungen zu fällen und rechtliche Schritte zu tun.

In vielen Fällen sind die betroffenen Frauen aufgrund des Gewaltvorfalls und einer z.T. langen Vorgeschichte dazu jedoch nicht ohne weiteres in der Lage, zumal in jüngerer Vergangenheit die Platzversweise eher für kürzere Zeit ausgesprochen wird.

Arbeitsauftrag der BISS-Stellen ist daher, Pro-aktiv auf die Betroffenen zuzugehen (normalerweise per Telefon) und ihre professionelle Unterstützung, sowohl in juristischer als auch in psychosozialer Hinsicht anzubieten.

Ein umfassendes und nachhaltig wirksames Hilfsangebot setzt die Vernetzung und möglichst reibungslose Zusammenarbeit  unterschiedlicher Hilfseinrichtungen voraus. Beim Thema „häusliche Gewalt“ müssen Polizeibeamt/innen, Mitarbeiter/innen aus Frauennotrufen und anderen Beratungsstellen, aus Opferhilfebüros, Jugend- und Sozialämtern, Gleichstellungsbeauftragte, Rechtsanwält/innen und Richter/innen zusammen arbeiten, um im Sinne der betroffenen Frauen individuelle Lösungen umzusetzen.

Weitere Informationen: Marie-France Hirigoyen: „Warum tust du mir das an? Gewalt in Partnerschaften“, München 2006.

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Vergewaltigung - Mythen und Fakten

Mythen

Mythen sind Vorstellungen, mit deren Hilfe sich Menschen die Welt erklären, um sich in ihr zurechtzufinden. Unabhängig von ihren Inhalten haben sie überindividuell und zeitübergreifend verbindliche, d.h. gesellschaftlich integrierende Funktion. Sie fördern und ermöglichen soziale Kontrolle und liefern Kriterien und Vorbilder moralischen Handelns und  Bewertens.
Dabei weicht der jeweilige mythische Inhalt von der Realität ab und vereinfacht sie, was mit der Funktion des Mythos unmittelbar zusammenhängt.
Je komplexer gesellschaftliche Zusammenhänge werden, desto nahe liegender mag es scheinen, nach einfachen und eindeutigen Maßstäben für Denken und Handeln zu suchen.

Am Beispiel der Mythen über Vergewaltigung wird aber deutlich, dass solche Vereinfachungen zu gefährlichen Verzerrungen führen.

Vergewaltigung

Was für Vorstellungen herrschen in der breiten Öffentlichkeit über Vergewaltigung? Am ehesten das, was jeweils im Rahmen der Erziehung von den Eltern vermittelt wurde, sowie was Berichte über Vergewaltigungen in den Medien, Vergewaltigungsszenen in Filmen zeigen. Diese Darstellungen verdichten sich zu folgendem Bild:

Vergewaltigungen passieren

Selber Schuld!

Als der Bankräuber aussagte,
die Bank habe ihn durch ihr Geld
zum Bankraub gereizt,
wurde seine Strafe selbstverständlich
von den beantragten 6 auf
4 Jahre vermindert.

Als er dann noch behauptete,
die Bankangestellten hätten
sich nicht gewehrt,
setzte man seine Strafe von
4 auf 2 Jahre herab
(er konnte schließlich das
stillschweigende Einverständnis
der Angestellten voraussetzen).

Schließlich gab er noch an,
er habe vor der Tat,
früher, mehrmals mit
der Bank verkehrt.

Da sprachen ihn die Richter frei.

Warum sollten sie hier auch
anders verfahren als bei
Vergewaltigungen?

Was in dieser Weise als der Regelfall der Vergewaltigung gilt, ist in Wirklichkeit die Ausnahme, und zwar in jedem einzelnen Punkt.
Es handelt sich mithin um einen Mythos: einen konstruierten „Normalfall“, der unhinterfragt den Maßstab für die Beurteilung von Tat, Täter und Opfer bildet.
Tatsächlich ist dieser Mythos – mehr oder weniger ausdrücklich und bewusst – bei allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen verbreitet, selbst bei professionellen Helferinnen und eben auch bei den Frauen und Mädchen, die Opfer einer Vergewaltigung werden können oder auch bereits geworden sind.

Was beinhaltet die durch diesen Mythos geprägte Beurteilung:

Das nebenstehende Gedicht macht deutlich, wie absurd und zynisch diese gängige Einstellung ist.

Eine derartige Beurteilung hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Umgang mit den Opfern, vor allem aber auch auf die betroffenen Frauen und Mädchen selbst.

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Trauma

Eine Vergewaltigung ist nicht primär ein sexueller Akt. Sexualität ist Mittel der Unterwerfung, Demütigung, Vernichtung. Für das Opfer bedeutet dies eine existentielle Angst- und Bedrohungssituation, bei der die natürlichen Angstreaktionen unmöglich gemacht sind: Das Opfer kann sich weder durch Flucht noch durch Kampf oder „Totstellen“ der Gefahr entziehen.
Gerade weil durch den Normalfall einer Vergewaltigung die auch von Frauen zuvor verinnerlichten Vorstellungen darüber außer Kraft gesetzt werden (dass –vgl. oben – nur provozierende Frauen vergewaltigt werden, dass es nachts und durch Fremde geschieht, dass sie sich wehren kann, wenn sie es nicht will usw.), erlebt die Betroffene einen totalen Kontroll- und auch Identitätsverlust.

In dieser Extremsituation greifen bestimmte intrapsychische Schutzmechanismen, um das Überleben zu sichern. Einer der häufigsten ist die Dissoziation, die Abspaltung, vor allem in Form der Depersonalisation: Die Frau tritt quasi aus sich heraus, erlebt das Geschehen wie von außen. Ein zweiter ist die so genannte Introjektion, d.h. das Opfer verinnerlicht das Bild des Täters von sich selbst.

Ein solches Erleben lässt sich nicht im eigentlichen Sinn des Worts „bewältigen“, d.h. wieder gut oder rückgängig machen, weil die Bewältigungsstrategien, die dem Opfer überhaupt zur Verfügung standen, durch das Erleben selbst ausser Kraft gesetzt worden sind.
Demnach sind alle Verhaltensweisen, die die Frau jetzt einsetzt, als Überlebensstrategien zu verstehen. Sie haben das Ziel, ein emotionales Gleichgewicht sowie ein kontrolliertes Selbst- und Weltverständnis wiederzugewinnen und frei von Angstzuständen und somatischen Beschwerden zu werden.

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Das soziale Umfeld

Der Erfolg eines gelingenden Bewältigungsprozesses ist in erheblichem Masse auch abhängig von der Qualität jeder Begegnung und Beziehung der Frau nach der Tat, sei es mit Verwandten, Freundinnen und Freunden, Bekannten, Kolleginnen und Kollegen, professionellen Helferinnen oder „Amtspersonen“: Wird ihr Unterstützung vermittelt oder Mitschuld, Ablehnung und Anpassungsdruck? Wird sie als Opfer stigmatisiert oder respektiert und vor allem: Gibt man ihr die Chance, in ein normales Leben zurückzukehren und eine selbstbestimmte Identität aufzubauen?

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Beratungsprozesse

Frauen leiden unter Depression oder Angstsymptomen, Essstörungen oder organisch nicht erklärbaren Schmerzen, sind gar nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig, haben Schlafstörungen und leiden unter sozialer Isolation.

Je größer das Ausmaß der Beeinträchtigung empfunden wird, desto mehr Mut und Kraft bedarf es, sich professionelle Hilfe zu suchen. Umgekehrt versteht sich daraus, dass der Leidensdruck der Frauen, die sich bei einer Beratungsstelle melden, extrem hoch ist.

Im Idealfall müssten viele dieser Frauen möglichst sofort eine langfristige Traumatherapie bei einer Therapeutin oder in einer Traumaklinik beginnen, faktisch müssen sie dafür aber Wartezeiten bis zu zwei Jahren in Kauf nehmen. Mit der Vermittlung entsprechender Adressen allein ist es also nicht getan.

Aufgabe des Frauennotrufs kann es nicht sein, eine solche Therapie zu ersetzen, was auch aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten unmöglich wäre. Wir verstehen uns aber als Auffangstelle für die betroffenen Frauen in ihrer akuten Hilfsbedürftigkeit, d.h. sie bekommen innerhalb kürzester Zeit die Möglichkeit zu einem persönlichen Erstgespräch und einer direkt anschließenden Kurzzeittherapie von ca. 10 Sitzungen. Tatsächlich kann auch in diesem Rahmen viel geschehen, wobei das Vorgehen individuell sehr unterschiedlich ist. Vielen Frauen hilft bereits die Aufklärung über die allgemein körperliche und hirnphysiologische Wirkung eines Traumas. Sie erkennen die Ursachen für ihre Symptome und fühlen sich diesen nicht mehr nur ausgeliefert – manches Symptom ist Teil des erlebten Traumas, manches Zeichen der darin begründeten Störung, manches Selbstschutz- und Überlebensmechanismus. 

Hilfreich ist in den meisten Fällen eine Aufarbeitung der Lebensgeschichte und der momentanen Lebenssituation unter dem Gesichtspunkt: Wo liegen persönliche Ressourcen, die die Frau sich bei der Bewältigung zunutze machen kann. Oftmals ist das Selbstbild derart stark durch die Traumatisierung geprägt, dass die Betroffenen diese Ressourcen, Stärken und Kraftquellen nicht spontan wahrzunehmen in der Lage sind. Hilfreiche positive Bilder können durch traumatherapeutische Übungen hervorgerufen und verankert werden.
Auf der anderen Seite werden schädigende Faktoren als solche erkennbar gemacht: Welchen schädigenden Einflüssen setzt eine Frau sich in ihrer momentanen Situation aus, welche Alternativen gibt es? Woran spürt sie – auch körperlich – , was gut für sie ist und was nicht? Wie wird sie achtsam für die eigene seelische und körperliche Befindlichkeit?

Nur wenn die Fähigkeit der Betroffenen erkennbar ist, sich auf diesen Wegen zu stabilisieren,  kann sie sich gefahrlos ihren traumatischen Erinnerungen selbst zuwenden, ohne von ihnen überflutet zu werden. (Erst) dann kann das Erzählen helfen.

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Praktische Tipps

Frauenhäuser in der Region Hannover

„Manchmal hilft uns nichts so sehr wie das loszulassen, was wir um jeden Preis festhalten wollen. Unser Festhalten macht uns krank. Loszulassen gibt uns selbst wieder.“

Autonomes Frauenhaus Hannover
Tel. 0511 - 66 44 77

Frauen- und Kinderschutzhaus Hannover
Tel. 0511 - 69 86 46

Frauenhaus der Region Hannover (AWO)
Tel. 0511 - 22 11 02

Die Anschriften der Frauenhäuser sind zum Schutz der Frauen geheim.

Wenn Sie in ein Frauenhaus gehen möchten, rufen Sie dort an. Die Mitarbeiterinnen werden einen Treffpunkt mit Ihnen vereinbaren, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist. Von dort werden Sie abgeholt und ins Frauenhaus gebracht.

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Die Notfalltasche

Wenn Sie damit rechnen, in ein Frauenhaus oder an einen anderen Ort zu flüchten, ist es ratsam, dafür eine „Notfalltasche“ mit den wichtigsten Unterlagen (wenn nicht anders möglich in Kopie) und Dingen zu packen:

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Einige Sicherheitstipps für Krisensituationen

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Vorsicht: Handy-Nummern können geortet werden!

Um eine Handy-Nummer zu orten, muss ein Handy bei einem Ortungs-System angemeldet sein und der Ortung durch eine bestimmte Person zugestimmt haben.

Beides kann ein eifersüchtig-kontrollierender oder auch rachsüchtiger Täter, der die erfolgreiche Flucht (s)einer Frau verhindern will, leicht erreichen – insbesondere, wenn es sich um den Partner handelt: Er kann dies heimlich mit ihrem Handy tun oder ein angemeldetes Handy in ihr Gepäck schmuggeln.

Sicherheitshalber sollten Frauen in einer solchen Situation ihre SIM-Karte gegen eine Prepaid-Karte (gibt es bei jedem Discounter) eintauschen – und natürlich ihr Gepäck kontrollieren.

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Was Sie selbst tun können – wenn Sie von Stalking betroffen sind:

Jeder Stalking-Fall ist anders gelagert – weshalb es kein allgemeines „Patentrezept“ für den richtigen Umgang mit Stalking geben kann. Eine Rolle für die Einschätzung der jeweiligen Situation spielt die Motivation des Täters: Hat er sich „spontan verliebt“ und sucht Intimität und Nähe? Will er sich für eine Kränkung (z.B. Trennung) bei dem Opfer rächen? Oder geht es ihm um das Gefühl von Macht und Kontrolle über den anderen Menschen?

Letztlich sind Sie als die Betroffene die Expertin für Ihre persönliche Lebenssituation und -geschichte! Bei allem, was sie im Hinblick auf das Stalking tun, sollte Ihr erstes Ziel sein, sich selbst zu entlasten – von Druck und Angst.

Hilfreich kann es sein:

…und was Sie dabei beachten sollten:

Ihre rechtlichen Möglichkeiten:

Weniger als die Hälfte der von Stalking betroffenen Frauen sucht bisher eine Beratungsstelle auf. Die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt fällt vor allem denjenigen Frauen schwer, die sich für das Stalking selbst mit verantwortlich fühlen („ich beschwöre Stalking herauf“) oder sich nicht in der Lage fühlen, sich konsequent von dem Stalker abzugrenzen bzw. ihn zu ignorieren.

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Ist meine Beziehung destruktiv?

Insbesondere Frauen, die in gewaltgeprägten Familien aufgewachsen sind, fällt es oft als Erwachsene schwer zu erkennen, ob sie in ihrer Partnerschaft missbraucht oder misshandelt werden – und damit das Recht haben, sich dagegen zu wehren, Grenzen zu setzen oder auch die Beziehung zu beenden.

Zerstörerisches Partnerverhalten zeigt sich nicht erst an der Anwendung grober körperlicher oder sexueller Gewalt:

(vgl. Bass/Davis: Trotz allem, S. 297f.)

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Selbsttest zu Depression

Nur „schlecht drauf“ – oder steckt eine Depression dahinter? Trifft eine der folgenden Aussagen seit mehr als zwei Wochen auf Sie zu?

Wenn Sie 5-mal oder öfter mit „Ja“ antworten, sollten sie sich beraten lassen.

Für weitere Information siehe auch www.buendnis-depression.de. Fragen zum Teil übernommen aus: www.energie-bkk.de

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Übungen zur Steigerung der Selbstheilungskräfte

Belastungen zu überstehen, zur Ruhe zu kommen oder Zustände von Verzweiflung oder innerer Leere zu unterbrechen. Das können ganz einfache Dinge sein wie: Musik (welche?), Sport, Puzzeln, Malen, Duschen, ein Spaziergang an frischer Luft…

Die folgenden Übungsvorschläge sind dem Buch „Wenn die Seele vereist“ von Frauke Teegen entnommen

Beruhigendes Atmen

Suchen Sie sich  – wenn möglich – eine angenehme und beruhigende Umgebung. Setzen Sie sich aufrecht hin und stellen Sie die Füße auf den Boden, lassen Sie ihre Hände locker auf dem Schoß ruhen. Nun zählen Sie in Gedanken beim Einatmen ganz langsam „Eins – zwei“  und dann beim Ausatmen „drei – vier“. Wiederholen Sie dies, so oft es Ihnen gut tut.

Body Scan

Stellen Sie sich beim ruhigen Einatmen vor, Sie schicken Ihren Atem in bestimmte Körperbereiche (das Schließen der Augen kann hilfreich sein). Was spüren sie dort? Ist die Empfindung angenehm oder unangenehm, stark oder schwach? Geben Sie nun beim Ausatmen diese Empfindung ab…
Auf diese Weise können Sie lernen zu entspannen und sich in ihrem Körper (wieder) zu Hause zu fühlen.

Briefe schreiben

Es kann sehr entlastend und erhellend sein, Briefe zu schreiben – die nicht abgeschickt, aber aufgehoben werden: (Abschieds-)Briefe an eine ehemalige oder auch verstorbene Freundin, ermutigende und einfühlende Briefe an eine ausgedachte, nicht reale Freundin (die vielleicht das gleiche Schicksal hatte?!), klärende Briefe an sich selbst…

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Das Freudetagebuch

„Bitte legen Sie sich eine Freudetagebuch zu. Kaufen Sie sich dafür bitte ein hübsches Büchlein oder Heft und dann tragen Sie jeden Abend die Freuden des vergangenen Tages ein.(…)
Es geht darum, dass Sie die kleinen Blumen im Geröll und Sand entdecken lernen. Ein Lächeln eines Babys, ein Satz, der ihre Augen leuchten ließ, die ersten Blumen im Frühjahr…
Tragen Sie bitte alles in Ihr Büchlein ein. Alles ist wichtig genug, dass Sie es festhalten. Sie können auch Sie erfreuende Fotos einkleben, Bilder von Menschen, die Sie lieben, oder schöne Naturfotografien. Auch Gedichte, hilfreiche Sätze, Gebete können Sie in Ihr Freudetagebuch schreiben.(…)
Warum kein allgemeines Tagebuch? Weil Sie dann auch die belastenden Dinge hineinschreiben und jedes Mal, wenn Sie sich Ihre Freuden ins Gedächtnis rufen wollen, über die Belastungen stolpern. Daher ist es günstiger, Sie haben zwei verschiedene Tagebücher.“

(aus: Luise Reddemann: Eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt, München 2004)

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Links und Literaturhinweise zu verschiedenen Themen

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Hilfe und Selbsthilfe

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Forschung

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Literaturhinweise

Schöttle, Monika/Müller, Ursula: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland
(Hg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2004) www.bmfsj.de

Ursula Enders Hg.): Zart war ich, bitter war`s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln 2003 (ISBN 3-46203328-X)
Ausführliche Information u.a. über Hilfsmöglichkeiten, rechtliche Möglichkeiten, Psychodynamik, Folgen, Hinweise für Eltern, Missbrauch in Institutionen

Ellen Bass/Laura Davis: Trotz allem. Wege zur Selbstheilung für Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren haben. Berlin 2006 (13. Aufl.)

Das 1990 erstmals auf Deutsch erschienene Buch ist ein „Klassiker“ der Selbsthilfe für Betroffene von sexuellem Missbrauch, aber auch für Menschen, die einer Betroffenen helfen wollen. Ausdrücklich geht es hier nicht um die „verheerenden Wirkungen des Missbrauchs“, sondern um „…das Gesundwerden: was dazu nötig ist, wie du dich dabei fühlst und wie es dein Leben verändern kann“(S. 19). Der Heilungsprozess wird in seinen verschiedenen Stadien und Aspekten beschrieben und angeleitet, anhand von Geschichten und Äußerungen Betroffener ebenso wie mit Übungen vor allem im Umgang mit den eigenen, oft widersprüchlichen Gefühlen. Im Anhang der neuen Ausgabe findet sich ein aktualisiertes Literatur- und Adressenverzeichnis.

Luise Reddemann: Eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt. Seelische Kräfte entwickeln und fördern. München 1998 (ISBN 3-451-05448-5)

„Dieses Buch soll Menschen, die Schweres erlebt haben und die eine Unterstützung suchen, helfen, wieder Boden unter die Füße zu bekommen. Es kann keine Therapie ersetzen, dort, wo sie nötig ist, sie aber unterstützen.“ (S.11) Sehr unterstützend geschriebenes Buch mit zahlreichen Übungsvorschlägen.

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